Haus Fellner ist ein Haus, in dem zugleich die Restriktion durch bauamtliche und bauherrnseitige Vorgaben erfüllt und in gewisser Weise ad absurdum geführt wurden, wie auch der architektonische Gestaltungswille als solcher gezeigt und zugleich in Frage gestellt wurde.
Die Vorgaben waren klar, zugleich restriktiv wie auch verständlich. Gemeinde und Landratsamt wünschten: keinesfalls ein Flachdach, einfügen in die „bayerische Baukultur“. Die Bauherren wünschten: Einhaltung eines limitierten Budgets, kurze Bauzeit, klare Ablesbarkeit von Bestand und Anbau, behutsamer Umgang mit dem Bestand, weitgehender Erhalt der Außenanlage, kleinstmöglicher Übergang vom Altbau zum Anbau, Wiederverwendung von alten Bauteilen (Innentüren, Balkongeländer, Haustüren etc.), helle Innenräume und Ausblick in die Natur.
Das Korsett des architektonischen Gestaltungswillens ist ebenfalls klar. Für die Umsetzung der bauherrenseitigen Vorgaben, erhält der Anbau getrennte Aufgänge und Eingänge sowie eine Verbindung im Inneren. Bestand und Anbau bleiben in Verteilung und Ablesbarkeit klar unterscheidbar. Die Vorgaben des Amtes und der Bauherren, insbesondere in der Wiederverwendbarkeit von Motiven werden eigenständig interpretiert. Die maximierte Raumausnutzung wird angestrebt.
Ausgehend von diesen Vorgaben wurde ein Anbau geschaffen, der die vorgegebenen Zwänge in verfremdender Weise neu interpretiert. Die Grundrisse sind sauber gearbeitet und schaffen maximalen Raum im Obergeschoss. Die Auskragungen schaffen Nutz-/Funktionsbereiche im Außenraum, wie etwa Holzlager, Durchgang, überdachter Freisitz, die als solche wiederum den Vorgaben des Amtes (Bayerische Baukultur) Genüge tun.
Haus Fellner ist nun, was es ist – und es wird womöglich auf den ersten (und auch zweiten) Blick alle irritieren: Die Hüter der Ortsgestalt ebenso wie die Bauherren und die Stilpuristen. Was man „machen kann“ erweist sich womöglich nirgends sonst so gut, als im Ernst neben dessen, was gemacht werden soll.